Die Teilnahme am Bundeswettbewerb „Gemeinsam aufblühen”
Der Bundeswettbewerb „Gemeinsam aufblühen” wird seit dem Jahr 2001
jedes Jahr durchgeführt. Alle deutschen Städte und Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern
können
sich zum Wettstreit anmelden. Städte können auch Stadtteile anmelden, wenn diese
eine eigene Verwaltungskörperschaft - z. B. Stadtteilrat - und mehr als 15.000 Einwohner haben.
Gartenschaustädte (Bundesgartenschau, Landesgartenschau, IGA) dürfen im Jahr vor der Gartenschau,
im Jahr der Durchführung sowie ein Jahr nach der Gartenschau nicht am Bundeswettbewerb „Gemeinsam aufblühen” teilnehmen.
Bewerbung:
Jedes Jahr können sich Städte und Gemeinden mit mindestens 3000 Einwohnern am Bundeswettbewerb „Gemeinsam Aufblühen“ beteiligen.
Die Anmeldeunterlagen für den Wettbewerb werden von dem Komitee Entente Florale bestätigt und stehen gegen April jeden Jahres auf der Website zur Verfügung. Antragsformulare sowie weitere Informationen rund um die Teilnahme finden Sie unter der Rubrik “Antrag/Anmeldung“. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Teilnahme für den Wettbewerb des Folgejahres muss bis zum 30. November des aktuellen Jahres bei der Geschäftsstelle Entente Florale Deutschland eingegangen sein. Es gilt der Poststempel.
Bewertung:
- Öffentlicher Bereich
(30% Anteil bei der Gesamtbewertung)- Privater Bereich
(25% Anteil bei der Gesamtbewertung)- Gewerblicher Bereich
(20% Anteil bei der Gesamtbewertung)- Bewertung von besonderen Projekten, Planungen und Konzeptionen aus dem Bereich Natur- u. Umweltschutz, Gartenkultur
(15% Anteil bei der Gesamtbewertung)- Präsentation im Rahmen des Wettbewerbs / Gesamteindruck
(10% Anteil bei der Gesamtbewertung)
Stand Oktober 2011, Änderungen vorbehalten