Biodiversität und städtische Grünentwicklung
Biodiversität ist ein großer Begriff: Er steht für biologische Vielfalt, für Artenvielfalt, eine Natur mit vielfältigen Strukturangeboten und Ökosystemen und letzten Endes auch für Nachhaltigkeit in unserem Handeln. Diese breite Auslegbarkeit des Begriffs macht ihn wenig fassbar.
Ist Biodiversität und Stadt ein Widerspruch? Siedlungstätigkeit und hohe Verdichtung stehen dem Anspruch einer vielfältigen Lebenswelt von Flora und Fauna zunächst offenbar diametral entgegen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass auch urbaner Raum eine große Vielfalt an Flora und Fauna bieten kann. Abhängig ist dies jedoch vom achtsamen Umgang mit der Natur und einer nachhaltigen Entwicklung der vorhandenen Grünstrukturen.
Doch zunächst noch einmal zurück zu den Ausgangspunkten der Diskussion um biologische Vielfalt.
Der Ausgangspunkt
Den Ausgangspunkt bildet die Biodiversitäts-Konvention oder auch Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, (CBD)), welches auf der Konferenz der Vereinten Nationen Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro ausgehandelt wurde. Die CBD als internationales Umwelt-Vertragswerk hat inzwischen 191 Vertragspartner und wurde von 168 Staaten sowie der EU unterzeichnet.
In Deutschland wurde im November 2007 vom Bundeskabinett die ‚Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt‘ beschlossen, so dass nun eine umfassende nationale Strategie für die Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) vorliegt. 330 definierte Ziele und rund 430 Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2020 dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und diesen Trend umzukehren. In Deutschland gelten 70% der Lebensräume als bedroht. Der Verlust an genetischer Vielfalt wird künftig Einfluss auf unser Leben und unsere Ernährung haben. Weltweit gelten zwei Drittel aller Ökosysteme als bedroht. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind gefährdet.
Drei Jahre später wurde von der UNO das Jahr 2010 als Internationales Jahr der biologischen Vielfalt ausgerufen. Am 18.10.2010 fand im japanischen Nagoya die 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) statt.
Biodiversität und Städte
Das Verhältnis von biologischer Vielfalt und städtischem Raum ist kein einfaches. Die Ambivalenz besteht darin, dass auf der einen Seite ein anhaltendes Wachsen der Städte und die damit verbundene Flächenversiegelung eine unmittelbare Gefährdung der biologischen Vielfalt und vieler Ökosysteme sind. Städte verändern in dramatischer Form die Landnutzungsformen. Natürliche Landschaften und Agrarflächen verschwinden, das Artenspektrum verändert sich nachweislich. Anderseits können gerade strukturreiche Städte Lebensraum für Pflanzen- und Tierarbeiten sein, sodass sich innerhalb dieser Räume vielfältiges Leben ansiedelt. Diese strukturreichen Grünbereiche zu erhalten, zu schaffen und sie zu vernetzen wird somit zu einer dringlichen Aufgabe.
Städten und Gemeinden kommt noch aus einem anderen Aspekt eine bedeutende Rolle in der Diskussion um die Bewahrung der Artenvielfalt zu. Viele Entscheidungen von Politik, Verwaltung finden auf dieser Ebene statt und haben unmittelbaren Einfluss auf den Naturhaushalt aber auch auf die Lebensqualität der Bürger. Für diese ist ihr Lebensumfeld – die Stadt – zugleich die unmittelbare Handlungsebene und der Raum, in dem sie lernen, öffentliches Bewusstsein für ihre Umwelt zu entwickeln.
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